Wer übernimmt die Kosten?

Behandlungskosten: Die Kosten für geleistete Therapieeinheiten trägt Ihre Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz, erwachsenen Patienten abzüglich Rezeptgebühr und Eigenanteil.

Rezeptgebühr und Zuzahlung bei Erwachsenen Patienten: Bei erwachsenen Patienten wird seit Januar 2004 bei Behandlungsbeginn pro Rezept eine Pauschale von € 10.- verlangt, die wir an die Krankenkasse weiterleiten.

Zusätzlich ist für jede Verordnung ein Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten und variiert somit je nach Krankenversicherung und Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten. Ich berechne individuell Ihre zu leistende Zuzahlung und stelle Ihnen dafür eine Quittung oder auf Wunsch auch eine Rechnung aus.