Grundsätzlich schreiben die Krankenkassen vor, dass die Behandlung in der Praxis erfolgen soll. Ausnahmen gibt es bei Kindern mit einem Integrationsstatus.
Grundsätzlich schreiben die Krankenkassen vor, dass die Behandlung in der Praxis erfolgen soll. Ausnahmen gibt es bei Kindern mit einem Integrationsstatus.